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Google bezahlt AP für Agentur-News


Surfen mit Google: Künftig eigener Nachrichtendienst?

Google und die US-Nachrichtenagentur Associated Press [AP] sind eine Kooperation eingegangen, die Google die Nutzung von Agenturmaterial zusichert. Dies könnte die Grundlage für eine neues Web-Angebot sein.

Demnach bezahlt der Suchmaschinen-Betreiber AP künftig für die Verwendung von deren Nachrichten und Fotos, wie beide Unternehmen am Mittwoch bekannt gaben. Einzelheiten des Deals wurden allerdings nicht mitgeteilt.

Neues News-Service in Planung
So blieb etwa unklar, ob Google einen Pauschalbetrag bezahlt oder ob die Häufigkeit der Verwendung einzelner Beiträge für die Berechnungen ausschlaggebend ist.

Google deutete jedoch an, das AP-Material werde als Grundlage für ein neues Angebot dienen, das in den kommenden Monaten zusätzlich zu Google News online gehen solle. Ob es sich dabei um eine Erweiterung um eigene, redaktionelle News.Beiträge handelt, ist allerdings unklar.

Google als News-Aggregator
Derzeit durchsucht Google für sein News-Service die Inhalte fremder Sites und übernimmt diese für die Übersicht - verlinkt aber auf die Original-Websites.

Dies wurde von dem Internet-Konzern stets als "faire Verwendung" bewertet, die vom Urheberrecht gedeckt sei.

AFP will Schadensersatz
Dagegen hat die französische Nachrichtenagentur Agence France Press [AFP] im vergangenen Jahr in Washington Klage eingereicht. Sie verlangt von Google 17,5 Mio. Dollar [13,67 Mio. Euro] Entschädigung für Copyright-Verletzungen. Einem ihrer Anwälte zufolge hofft AFP nun, dass der Deal von Google und AP ihren Forderungen neuen Auftrieb verleihen werde.

Damals stellte sich aber auch die Frage, wie Google AFP-Material gezielt ausfiltern solle, weil es in die Meldungen zahlreicher News-Sites übernommen wird.

Google zahlt für Content
Eine Google-Sprecherin erklärte, es sei nicht das erste Mal, dass Medienunternehmen für ihre Beiträge bezahlt würden.

Die Suchmaschine bezahle bereits Rundfunkanstalten und Buchverleger dafür, dass sie deren urheberrechtlich geschütztes Material im Internet feilbieten dürfe.